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Was macht ein Risk-Manager?

Als erfahrene Risk-Manager unterstützen wir Geschäftsleiter – wie Geschäftsführer, Inhaber, Prokuristen und andere Verantwortliche – bei der rechtssicheren Umsetzung der Anforderungen aus §1 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz).

Dieses Gesetz verpflichtet kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zur Einführung eines frühzeitigen Risikomanagementsystems. Ziel ist es, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen – bevor eine existenzbedrohende Krise entsteht.


⚠️ Das Problem

Viele Unternehmer kennen das StaRUG nicht – ebenso wenig wie zahlreiche Steuerberater, Verbände oder Innungen. Immer mehr von ihnen wenden sich daher an das Gewerbezentrum, um sich und ihre Mandanten rechtzeitig abzusichern.


Die Gefahr

Wer die gesetzlichen Anforderungen ignoriert, riskiert persönliche Haftung mit dem Privatvermögen – unabhängig von der Rechtsform. Besonders GmbH-Geschäftsführer wiegen sich oft in falscher Sicherheit durch die vermeintlich „beschränkte Haftung“.


Unsere Lösung

Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines gesetzeskonformen Risikofrüherkennungssystems – individuell, praxisnah und mit dem klaren Ziel, Ihre persönliche Haftung zu vermeiden.


📞 Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass aus Risiken keine Krisen werden.


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