sind Geschäftsleitungen – insbesondere von GmbHs und mittelständischen Unternehmen – gesetzlich verpflichtet, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Das bedeutet für uns als Unternehmer:
Wir müssen nachweislich ein funktionierendes Risikofrüherkennungssystem implementieren. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert im Ernstfall persönliche Haftung mit dem Privatvermögen – auch bei haftungsbeschränkten Rechtsformen wie der GmbH.
Wir bieten eine praxiserprobte, strukturierte und rechtssichere Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen – schnell, effizient und branchenspezifisch.
Mit einem genormten, branchenspezifischen Fragenkatalog erfassen wir systematisch potenzielle Risiken in Ihrem Unternehmen.
Die Antworten werden durch einen zertifizierten Sachverständigen analysiert. Das Ergebnis: Eine schriftliche Stellungnahme mit einem rechtssicheren Gutachten, das die Risikosituation dokumentiert und konkrete Handlungsfelder aufzeigt.
In einem persönlichen Gespräch werten wir die Ergebnisse gemeinsam aus, priorisieren die identifizierten Risiken und entwickeln eine gezielte Umsetzungsstrategie. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Abarbeitung – flexibel, lösungsorientiert und mit einem starken Netzwerk erfahrener Experten.
Mit unserer Lösung erfüllen wir nicht nur die Anforderungen des §1 StaRUG, sondern schützen uns auch aktiv vor persönlicher Haftung. Gleichzeitig erhalten wir wertvolle Impulse zur nachhaltigen Weiterentwicklung unseres Unternehmens.
📞 Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Auswertungsgespräch – und machen Sie Ihr Unternehmen fit für rechtliche Anforderungen und wirtschaftliche Resilienz.